Pflichtversicherung für Immobilienverwalter


Gewerblich tätige Wohnungs- und Mietverwaltungen müssen künftig verpflichtend den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.

Ab dem 01. August 2018 wird für gewerblich tätige Wohnungs- und Mietverwaltungen die bisher freiwillige Berufshaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung. Diese Pflichtversicherung muss gem. § 34 c GewO eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres abdecken.

Der Nachweis über diese Pflichtversicherung ist dem zuständigen Gewerbeamt vorzulegen, damit die Gewerbeerlaubnis erteilt wird. Für bereits gewerblich tätige Unternehmen gilt für die Erbringung des Nachweises eine Übergangsfrist bis zum 01. März 2019.

Diese Pflichtversicherung deckt jedoch ausschließlich die Verwaltung von Wohnimmobilien ab. Werden auch teilweise oder vollständig gewerblich genutzte Objekte verwaltet, dann bedarf es einer zusätzlichen bzw. separaten Versicherung mit einer eigens hierfür bereitgestellten Versicherungssumme.

Beratungshilfe

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Senden Sie uns hierzu einfach den Fragebogen per Email an info@remy-nauen.de oder sprechen Sie uns persönlich an. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.